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Metallbau

Metallbau bezeichnet gemäß DIN 18360 die Verarbeitung von Metallen auch im Verbund mit anderen Werkstoffen. Durch die Neuordnung der Handwerkssparten wurde 1989 das Gewerk Schlosser mit dem Schmied zum Metallbau zusammengefasst.

Nicht Bestandteil des Metallbaus sind Stahlbauarbeiten gemäß DIN 18335, Klempnerarbeiten gemäß DIN 18339, Beschlagarbeiten gemäß DIN 18357 und Rollladenarbeiten gemäß DIN 18358. Da auch der Metallbau, in dessen Leistungsumfang die Verarbeitung und Montage von Türen und Fenstern enthalten ist, mit Beschlagarbeiten also der Montage von Schlössern, Türdrückern, Schließern und ähnlichem in Berührung kommt, ist die Abgrenzung hier schwierig. Insbesondere gilt dies auch für die Trennung von Stahlbauarbeiten zum Metallbau.

Gern besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten, welche sich erst durch ein genaues Projekt erschließen.

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